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Förderungsmöglichkeiten

Auslandssemester

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Aktuell gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SMS):

Ländergruppe 1
600 EUR/Monat
Belgien, Dänemark (sowie das Überseegebiet Grönland), Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen Österreich, Schweden

inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Ländergruppe 2
540 EUR/Monat
Estland, Griechenland, Lettland, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Ländergruppe 3
540 EUR/Monat
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Durch Entscheid der deutschen NA 2024 sind die Förderraten für Ländergruppe 2 und 3 vereinheitlicht.

Aufstockungsbeträge (top-ups)

für Praktika-Aufenthalte:
150 EUR / Monat

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen:
250 EUR / Monat

für nachhaltiges Reisen:
50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023)

Auslandspraktika

Ländergruppe 1:
750,00 EUR/monatlich

Ländergruppe 2:
690,00 EUR/monatlich

Ländergruppe 3:
690,00 EUR/monatlich

Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Die Stückkosten je Aufenthaltstag (ohne An- und Abreisetage) betragen:
Das Erasmus+-Programm wird in folgenden Programmländern in vollem Umfang durchgeführt.

Förderung je Aufenthaltstag (ohne An- und Abreisetage):

Ländergruppe 1:
180 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 126 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

Ländergruppe 2:
160 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 112 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Ländergruppe 3:
140 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 98 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Förderdauer auf max. 5 Aufenthaltstage gekürzt werden.
Nicht erstattungsfähig sind Workshop-, Seminar-, Konferenz-, Tagungsgebühren, Gastgeschenke, Bewirtung o. ä.

Für Personal mit einem Grad der Behinderung von mehr als 30 Prozent stehen Sondermittel zur Verfügung.

Die Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt betragen:

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 und 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 und 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 und 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 und 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 und 7999 KM 1.188 EUR 1.188 EUR
8000 KM oder mehr 1.735 EUR 1.735 EUR

Die Fahrtkosten werden über den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt.

Reisetage
Aufruf 2025 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Fahrtkostenpauschalen (travel support) und Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein parallel verpflichtend zu fördern.

Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.

Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in der Mitteilung NA EU 2025_02 im Downloadcenter oder hier.

Förderraten für blended short-term mobilities

Förderraten für blended short-term mobilities: Studierende, Graduierte und Promovierende, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.

Mobilitätsdauer: Tag 1-14
Höhe: Im Aufruf 2025, 2024: 79 EUR / Tag
Mögliche Aufstockungsbeträge: Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen: 100 EUR einmalig

Mobilitätsdauer: Tag 15-30
Höhe: Im Aufruf 2025, 2024: 56 EUR / Tag
Mögliche Aufstockungsbeträge: für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig

Der Aufstockungsbetrag für Langzeitpraktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht.

Blended Intensive Programmes (BIPS)

Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.

An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden seit dem Aufruf 2024 für minimal 10 und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.

Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

sowie

Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen.

Aufstockungsbeiträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen erhalten im Rahmen einer Langzeitmobilität 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat (für Langzeitaufenthalte).

Studierende mit geringeren Chancen erhalten für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.

Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie hier:

https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus-green/de/81749-foerdermoeglichkeiten-fuer-green-travel/