Organisierte Kriminalität macht nicht an Grenzen halt, das zeigt auch und gerade der Blick auf Menschenhandel und Zwangsprostitution. Rund 70% der im Jahr 2023 ermittelten Opfer sexueller Ausbeutung waren nichtdeutsch.
Viele von ihnen werden schon unter prekären Bedingungen nach Deutschland und in andere europäische Länder verbracht. Hier geht ihr Leiden weiter. Vertrauen zu den Ermittlungsbehörden aufzubauen, fällt schwer, haben viele Betroffene doch in ihren Heimatländern schlechte Erfahrungen mit Polizei und Justiz gemacht.
Eine Kooperation im Strafverfahren scheitert nicht selten an der Angst der Opfer, während oder nach einem Strafverfahren in ihre Heimatländer zurückgeschickt zu werden.
Wie das europäische und deutsche Aufenthaltsrecht Drittstaatsangehörige dabei unterstützen, äußere Sicherheit herzustellen und welche Fragen dennoch offenbleiben, behandelt der in der Oktober-Ausgabe der ZAR veröffentliche Aufsatz von Gabriela Piontkowski und Sebastian Bunse.
Dieser Aufsatz ist im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe "Victims’ Rights" des CCICJ entstanden.
Redakteurin: Gabriela Piontkowski
siehe hierzu:
Piontkowski, G., Bunse, S. (2025). Grenzübergreifender Schutz von Menschenhandelsopfern, http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZAR-B-2025-S-411-N-1