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Aufsatz „Spieltheorie, Compliance und Unternehmensstrafrecht“ in der internationalen Fachzeitschrift Decision Analytics Journal

Prof. Dr. Dennis Klein vom Jean Monnet Centre of Excellence CCICJ der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen hat zusammen mit Prof. Dr. Robin Christmann von der Leibniz-Fachhochschule Hannover einen Aufsatz in der internationalen Fachzeitschrift Decision Analytics Journal zum Thema „Spieltheorie, Compliance und Unternehmensstrafrecht“ veröffentlicht (Decision Analytics Journal, Volume 11, June 2024, 100431; https://doi.org/10.1016/j.dajour.2024.100431).

Der Aufsatz analysiert Unternehmenskriminalität und deren Bekämpfung unter spieltheoretischen Gesichtspunkten. Der Beitrag sucht das Verständnis krimineller Unternehmensaktivitäten in einer ökonomischen Analyse von Kriminalität. Um Implikationen für die Rechtspolitik abzuleiten, betrachten die meisten theoretischen Arbeiten die staatliche Durchsetzung jedoch als exogen, d. h. Gesetzesverstöße werden mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit von einem mechanischen Vollstrecker geahndet. Prof. Christmann und Prof. Klein wenden stattdessen eine spieltheoretische Perspektive auf kriminelles Unternehmensverhalten, Selbstanzeigen und Polizeiarbeit an. Die Arbeit modelliert die Einhaltung von Unternehmensvorschriften als ein Drei-Personen-Inspektionsspiel, um die Auswirkungen verschiedener Haftungsregime auf Regelverstöße der Unternehmensvertreter, die Überwachungsbemühungen des Managements und die staatliche Strafverfolgung zu analysieren. Die Analyse zeigt, dass eines von zwei Gleichgewichten in gemischten Strategien für politische Entscheidungsträger wünschenswert sein kann: Während das erste Gleichgewicht ein sensibles Regime zusammengesetzter Haftung erfordert, um Selbstanzeigen zu fördern, ist das zweite Ergebnis weniger anfällig für Spezifikationsfehler und benötigt keine Selbstanzeigen der Unternehmen. Welches Gleichgewicht hinsichtlich der sozialen Kosten sozial wünschenswerter ist, hängt maßgeblich vom relativen Unterschied der Überwachungskosten zwischen Unternehmen und Behörden ab. Ein weiteres Ergebnis ist, dass ein Haftungssystem mit kombinierter Haftung anfälliger für eine Umverteilung der Strafen durch die Täter durch Verträge oder Zivilprozesse ist. Darüber hinaus werden die Auswirkungen von Whistleblower-Schutzprogrammen und eines auf Fahrlässigkeit basierenden Haftungssystems berücksichtigt.