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Vortrag „Aufenthaltsrechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Opferschutz“

Das Bild zeigt den Referenten Sebastian Bunse.

„Im Rahmen des EU-geförderten Jean Monnet Centres of Excellence CCICJ hat Sebastian Bunse, Mitglied in der Arbeitsgruppe Victims’ Rights des CCICJ, an der HfÖV Bremen einen Vortrag über „Aufenthaltsrechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Opferschutz“ gehalten. Ein Schwerpunkt des Vortrags lag u.a. auf dem aufenthaltsrechtlichen Schutz von Menschenhandelsopfern und Zwangsprostituierten. Diesen kann nach § 25 Abs. 4a AufenthG, der auf einschlägiges EU-Recht zurückgeht (RL 2004/81/EG, EU-Menschenhandelskonvention), ein Aufenthaltstitel zuerkannt werden. Der Experte aus dem Bremer Innenressort hat die Voraussetzungen dafür im einzelnen dargelegt. Zielgruppe des Vortrags waren Polizeistudierende des 6. Semesters im Wahlpflichtmodul Opferschutz.“

Redakteurin: Gabriela Piontkowski