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Allgemeine Informationen zum Programm

Das Programm:

Das ERASMUS-Programm ermöglicht Studierenden und Absolventen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ein mit einem ERASMUS-Stipendium gefördertes Praktikum der am Programm teilnehmenden Länder durchzuführen. Hierzu gehören die EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu gehören die französischen und niederländischen Überseegebiete.
Studierende und Absolventen können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach und insgesamt bis zu zwölf Monate gefördert werden. Wenn sie in ihrem jetzigen Studienzyklus bereits eine Erasmus-Förderung erhalten haben, wird diese auf die zwölf Monate angerechnet. Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden.
Ziel des Programms ist es, den Studierenden und Absolventen einen Zugang zum Erwerb praxisrelevanter Erfahrungen zu ermöglichen, innerhalb derer die fachliche Qualifikation ausgebaut als auch die interkulturelle Kompetenz erweitert werden kann. Die Auslandspraktika sollen dazu beitragen, die persönliche Mobilität zu erweitern, die Gestaltung des Studienverlaufs zu optimieren sowie die Einstiegschancen in das Erwerbsleben und en Arbeitsmarkt zu verbessern.

Wer wird gefördert?
Am ERASMUS-Programm können alle Studierenden und Absolventen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung teilnehmen. Also auch Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten. Bewerben können sich auch Studierende, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gefördertes Auslandsstudium/-praktikum absolviert haben, solange die gesamte Förderdauer zwölf Monate in der aktuellen Studienphase nicht übersteigt.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Auslandspraktika. Die Praktika müssen einen studien- und fachrelevanten Inhalt aufweisen und in Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen eines anderen ERAMSMUS-Teilnehmerlandes durchgeführt werden. Auch Forschungspraktika an Universitäten können gefördert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verbänden, Stiftungen, Parteien und den EU-Länderbüros wie z. B. der Vertretung Bremens in Brüssel.
Praktika in EU-Einrichtungen können nicht gefördert werden. Hierfür gibt es das Kurzstipendien-Programm des DAAD.
Die Dauer der Praktika beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung
Die Teilnehmer sollen sich sprachlich und kulturell auf das Auslandspraktikum vorbereiten, um einen integrativen Zugang zum Land und ein optimales Ergebnis ihres Aufenthaltes gewährleisten zu können.

Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Für ERASMUS-Praktika gelten die folgenden Mindesthöhen in den drei Ländergruppen:
- Gruppe 1 (monatlich 350 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 300 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 250 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.

Wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt in einer schriftlichen Form beim International Office.

Antragsfrist:
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums soll einen Monat vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Für Praktika nach Studienende muss die Bewerbung noch vor der Exmatrikulation eingereicht werden.