Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Projektjahr 2014 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Länder-gruppen für Studienaufenthalte (SMS):
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich, also 350 Euro in der Gruppe 1, 300 Euro in der Gruppe 2 und 250 Euro in der Gruppe 3.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ziellän-dern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Länder-gruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berech-nungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge: