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Gremien

Akademische Selbstverwaltung

Die Akademische Selbstverwaltung bezieht sich auf alle Aufgaben, die Lehre, Studium und Forschung unmittelbar betreffen. Sie wird zentral durch den Akademischen Senat und den Rektor/die Rektorin sowie dezentral durch die Fachbereichsräte und Fachbereichssprecher wahrgenommen. Die regelmäßige Amtszeit der Mitglieder in den Gremien beträgt zwei Jahre, die der studentischen Vertreter ein Jahr.