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Ombudsperson - Ansprechperson für Studierende

Die Ombudsperson wird auf Vorschlag der Studierendenvertreter*innen im Akademischen Senat der Hochschule aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung von der Rektorin für zwei Jahre bestellt.

Erreichbarkeiten der Ombudsperson

Für die Amtszeit vom 01. November 2022 bis 31. Oktober 2024 ist Frau Petra Rump als Ombudsperson bestellt worden.

Petra Rump

Doventorscontrescarpe 172
Raum: C 110

Aufgaben der Ombudsperson

Die Ombudsperson ist eine neutrale und weisungsunabhängige Vertrauensperson und Ansprechstelle für Studierende. Sofern Sie Probleme, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich gern an die Ombudsperson.

Gleiches gilt bei Konflikten zwischen Studierenden und Lehrenden und der Hochschulverwaltung. Hier kann die Ombudsperson beratend und gegebenenfalls vermittelnd auf Lösungen hinwirken. Sie gibt Beschwerden und Verbesserungsvorschläge weiter und setzt sich für Verbesserungen ein.

Neutralität der Ombudsperson bedeutet, dass die Anliegen der Betroffenen ohne einseitige Parteinahme, mit offenem Ergebnis und an einer möglichen Lösungen orientiert behandelt werden. Die Arbeit der Ombudsperson erfolgt dabei verbunden mit der Wertschätzung der betroffenen Personen und ihrer Anliegen.

In dieser Funktion ist die Ombudsperson nur der Rektorin verantwortlich.

Selbstverständlich werden Ihre Anliegen mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt. Namen und Daten der Studierenden werden nur mit deren Einverständnis im Rahmen des Versuchs der Problemlösung weitergegeben.

Die Ombudsperson arbeitet mit anderen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen zusammen.