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ERASMUS+ ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union. Im Hochschulbereich basiert der Studierenden- sowie Dozentenaustausch zwischen Hochschulen der Teilnehmerstaaten (EU, EWG und Türkei) auf Austauschabkommen die zwischen den Hochschulen geschlossen werden. Diese Verträge legen u. a. fest, wie viele Studierende und auch für wie viele Monate diese ausgetauscht werden können.

Vorteile des Programms:

  • Relativ einfaches Bewerbungsverfahren
  • Vereinfachte Bewerbung und Einschreibung an der Gasthochschule
  • Fachliche und organisatorische Betreuung durch ERASMUS-Beauftragte im IO der Heim- und Gasthochschule
  • Erlass von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Anerkennung von Studienleistungen, wenn vor dem Aufenthalt genaue Absprachen mit der ERASMUS-Koordinatorin/dem ERASMUS-Koordinator der einzelnen Studiengänge getroffen wurden
  • Oftmals Hilfe bei der Zimmersuche, kostenlose Sprachkurse und Betreuungsprogramm durch die Gasthochschule

Jeder Studierende kann pro Studienzyklus (Bachelor, Master) eine ERASMUS-Förderung für maximal 12 Monate erhalten.

ERASMUS-Förderzeiten zwischen 2009 – 2014 (LLP-Programm) werden auf ERASMUS-Aufenthalte ab 2015 angerechnet, wenn sie den selben Studienzyklus betreffen.

Die Mindestaufenthaltsdauer für ein ERASMUS-Studium beträgt 3 Monate.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer gibt im Bewerbungsformular und im Learning Agreement für Studies die geplante Aufenthaltsdauer an. Hiernach richtet sich auch die Festlegung des ERASMUS-Zuschusses.
Der tatsächliche Aufenthaltszeitraum beginnt mit dem ersten Tag, an der die Teilnehmerin oder der Teilnehmer an der Gasthochschule anwesend sein muss bzw. dem Beginn eines vorbereitenden Sprachkurses im Gastland oder einer vorgelagerten Orientierungswoche. Das Ende des Aufenthaltes ist der letzte Tag, an dem die Teilnehmerin oder der Teilnehmer an der Gasthochschule anwesend sein muss. Dieser Zeitraum muss durch die Confirmation of Stay (Aufenthaltsbestätigung) nachgewiesen werden und gilt danach als tatsächlicher ERASMUS-Förderzeitraum.

Der ERASMUS-Mobilitätszeitraum entspricht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer an der Partnerhochschule. Das ERASMUS-Stipendium wird abhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer wie folgt vergeben:

Trimester (3 Monate) 3 Monatsraten
Semester (5 Monate) 5 Monatsraten

Zero-Grants
Die Differenz zwischen Mobilitätszeitraum und Stipendienraten wird als Zero-Grant-Zeitraum ausgewiesen. Bei vorhandenen Restmitteln können Zero-Grant-Zeiträume umgewandelt und bezuschusst werden. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung, wobei ein Monat 30 Tagen entspricht. Auch Zero-Grant-Zeiträume zählen zur allgemeinen ERASMUS-Förderdauer.

Verlängerungen
Sie können generell ihren ERASMUS-Aufenthalt um ein Semester/Trimester verlängern, sofern die Partnerhochschule sowie der ERASMUS-Koordinatorin/dem ERASMUS-Koordinator der einzelnen Studiengänge dem zustimmen. Der Verlängerungsantrag ist spätestens einen Monat vor Ende des geplanten Aufenthaltes beim IO einzureichen. Für den Verlängerungszeitraum wird das Learning Agreement für Studies Part II – During the mobility – ausgefüllt.

Landesfördersätze

Die Höhe der ERASMUS-Förderung richtet sich nach Ihrem Zielland. Es gelten die folgenden länderspezifischen Fördersätze:

Gruppe I
Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden
ca. 250 Euro/Monat

Gruppe II
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern
ca. 201 Euro/Monat

Gruppe III
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn
ca. 150 Euro/Monat

Die Auszahlung des ERASMUS-Stipendiums erfolgt in Raten und ist gekoppelt an die Vorlage von verschiedenen Dokumenten:

1. Rate

  • Learning Agreement for Studies (Part I, Before the mobility)
  • Grant Agreement for Studies
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Confirmation of Stay (Part I)
  • Sprachtest

Die 1. Rate erhalten Sie nach Vorlage einer durch die Gasthochschule unterzeichneten Confirmation of Stay, d. h. wenn Sie sich bereits im Ausland befinden.

2. Rate

  • Learning Agreement for Studies (Part II, During the mobility - optional – nur bei Änderungen)
  • Learning Agreement for Studies (Part III, After the mobility)
  • Transcript of Records
  • Sprachtest
  • Ausfüllen der EU-Online Survey Umfrage

Die 2. Rate erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland, nachdem Sie alle Nachweise eingereicht haben und sofern Ihnen diese zusteht und nicht alle förderfähigen Tage bereits mit der 1. Rate ausgezahlt wurden.

3. Rate
Sofern zum Ende der Vertragslaufzeit noch Restmittel zur Verfügung stehen, können nachträglich Zero-Grant-Tage angerechnet und ausgezahlt werden.

Die Auszahlung der 1. Rate erfolgt in Pauschalbeträgen., die Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass wir hier pro Semester / Trimester einen Planwert ansetzen.
Nach Bestätigung Ihrer tatsächlichen Aufenthaltsdauer anhand der Confirmation of Stay im Original wird die Höhe der 2. Rate berechnet. Diese 2. Rate steht Ihnen nur dann zu, sofern nicht alle förderfähigen Tage bereits mit der 1. Rate abgedeckt wurden. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, das IO auf fehlerhafte Angaben bzgl. der Studienstruktur Ihrer Gasthochschule, welche als Berechnungsgrundlage Ihrer ERASMUS-Gesamtförderung herangezogen wurde, hinzuweisen.
Überzahlungen, die aufgrund inkorrekter Angaben bzgl. der Semester- und Trimesterstruktur sowie der Anzahl Ihrer Auslandssemester bzw. –trimester entstanden sind, sind in voller Höhe an das IO zurückzuzahlen.

Bewerbungen für das Wintersemester und das sich daran anschließende Sommersemester sind bis zum 31.01. eines Jahres an das IO zu richten.

Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung einzureichen:

  • ERASMUS-Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf (deutsch oder englisch)
  • Aufstellung der bisher besuchten Lehrveranstaltungen (inkl. Noten)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ggf. Sprachzertifikate

Vor dem Aufenthalt

Das Grant Agreement for Studies erhalten Sie im IO der Hochschule mit Ihren personalisierten Angaben, welche ggf. noch zu ergänzen sind. Das Dokument ist zu unterschreiben und in zweifacher Ausfertigung im Original im IO einzureichen.

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist es notwendig ein Learning Agreement for Studies , d. h. eine Auflistung der Kurse, dies Sie an der Gasthochschule besuchen möchten, zu erstellen. Grundsätzlich sollten Sie während eines Semesters 30 ECTS erzielen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Gasthochschule über die angebotenen Kurse und besprechen Sie Ihre Kurswahl mit der ERASMUS-Koordinatorin / dem ERASMUS-Koordinator der einzelnen Studiengänge. Änderungen am Learning Agreement for Studies können Sie während des ersten Monats ihres Auslandsaufenthaltes vornehmen und die veränderte Version an die ERASMUS-Koordinatorin / dem ERASMUS-Koordinator Ihres Studienganges schicken.

Das Learning Agreement for Studies kann auch als Scan vorgelegt werden. Für das Ausfüllen des Learning Agreements für Studies beachten Sie bitten den Leitfaden: Leitfaden Learning Agreement for Studies.
ERASMUS-Studierende müssen vor Ihrer Ausreise an einem obligatorischen Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasthochschule teilnehmen. Hierzu erhalten Sie vor Ihrem Studienbeginn im Ausland einen Link. Bitte beachten Sie: Der Test wird durchgeführt, nachdem Sie für ERASMUS nominiert wurden und stellt kein Bewerbungskriterium dar; derzeit ist der Test in den folgenden Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch – sollte die Unterrichtssprache an Ihrer Gasthochschule eine andere sein oder sind Sie Muttersprachler, müssen Sie den Online-Sprachtest nicht durchführen.

Während des Aufenthalts

Lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthaltes (erster Unterrichtstag) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay abzeichnen und schicken Sie eine Kopie des Formulars an das IO. Nach Eingang der Confirmation of Stay erfolgt die Auszahlung der ersten Rate (70 % der Gesamtförderung). Falls Sie einen von der Gasthochschule vorgeschalteten Sprachkurs besuchen, zählt der erste Tag des Sprachkurses als erster Unterrichtstag uns ist auf der Confirmation of Stay einzutragen.

Sollten Sie Änderungen / Ergänzungen an Ihrem Learning Agreement for Studies vornehmen, vermerken Sie dies bitte in demselben Formular:

Lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin, Abgabe der Hausarbeit etc.) an der Gasthochschule auf dem Formular Confirmation of Stay abzeichnen und schicken Sie das Original an das IO.

Nach dem Aufenthalt

Füllen Sie die Online EU-Survey Umfrage an Ihrem Computer aus. Den Link dazu erhalten Sie unmittelbar nach Ihrer Rückkehr.

Reichen Sie die Confirmation of Stay im Original im IO ein.

Sollte das Transcript of Records an Sie direkt geschickt werden, reichen Sie dieses bitte ebenfalls im IO ein.

Sollten Ihnen nicht pauschal ECTS-Punkte aus Ihrem Studienaufenthalt im Ausland wie im Transcript of Records angerechnet werden, füllen Sie bitte auch das Learning Agreement for Studies (Part III) aus und lassen es unterschreiben.

Nach dem Aufenthalt werden alle ERASMUS-Studierenden aufgefordert einen zweiten Online-Sprachtest zu absolvieren. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Rückkehr einen Link per E-Mail.