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Studentische Vertretung

Die Studierenden sind mit Sitz und Stimme in den Hochschulgremien (Akademischer Senat, Fachbereichsräte) vertreten.

Neben der studentischen Mitbestimmung in den Gremien besteht für die Studierenden, die sich im Beamtenverhältnis befinden an der HfÖV ein Ausbildungspersonalrat (APR), der zugleich die Aufgaben eines Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) wahrnimmt. Die Einrichtung des APR/AStA ist in § 47 Abs. 3 HfÖVG in Verbindung mit § 22 a des Bremischen Personalvertretungsgesetzes geregelt. Aus dem Personalvertretungsgesetz ergibt sich die Befugnis des APR, in allen Fragen der Durchführung der Berufsausbildung mitzubestimmen. Soweit bei Leistungsbeurteilungen ein Streitfall vorliegt, ist der APR zu beteiligen. Soweit die Funktion des AStA betroffen ist, ergeben sich die Rechte aus § 45 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Satz 3 Nr. 1,3,4 und 5 in der Fassung des Bremischen Hochschulgesetzes.

Die Studentenschaft hat die Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen und die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule zu fördern und nimmt nur in diesem Sinne im Namen ihrer Mitglieder ein politisches Mandat wahr.
Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die Mitwirkung bei der sozialen und wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studierenden
  • Im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden
  • Die Unterstützung kultureller und sportlicher Interessen der Studierenden
  • Die Pflege der Verbindung zu Studentenorganisationen und Studentenschaften anderer Hochschulen

Der Ausbildungspersonalrat/AStA ist jederzeit ansprechbar. Für schriftliche Mitteilungen sollte das Postfach in der Zentralverwaltung oder der Briefkasten genutzt werden.

Erreichbarkeiten des Ausbildungspersonalrates

E-Mail-Adresse

apr@hfoev-bremen.de